Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

  1. Die Bedingungen von Shopmentor E-Commerce Group FZ-LLC (The Meydan Hotel, Grandstand, 6th floor, Meydan Road, Nad Al Sheba – Dubai – United Arab Emirates, UAE), – im Folgenden „Shopmentor“ benannt – finden nur Anwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten für von Shopmentor erbrachte Dienstleistungen, Werkleistungen, Leistungen und Lieferungen aus Kaufvertrag sowie Auftragsleistungen (im Folgenden auch Leistung).
  5. Aus Verträgen über Standardsoftware / Standardanwendungen oder von Shopmentor zu erstellender Software / Anwendungen schuldet Shopmentor die Lauf- und Wiedergabefähigkeit nur für die vereinbarten oder die bei Auftragserteilung marktbeherrschenden Browser und Übertragungsstandards sowie Betriebssysteme von Desktop-PCs oder mobilen Endgeräten in der bei Beauftragung veröffentlichten Version.
  6. Die Verwendung von Open-Source und anderen Drittkomponenten erfolgt auf dem Stand, den diese bei Leistungserbringung haben. Shopmentor ist nicht verpflichtet, erbrachte Leistungen und/oder die verwendeten Komponenten an spätere Änderungen bzw. Releases der verwendeten Komponenten anzupassen.
  7. Standardsoftware, Programme von Drittanbietern und Standardlösungen werden jeweils in ihrer Grundversion eingesetzt. Ergänzungsmodule und/oder höhere Versionen, wie z.B. Enterprise Versionen, sind gesondert zu lizenzieren und zu vergüten.
  8. Soweit uns Empfehlungen zu einer aus unserer Sicht geeigneten Hard- und / oder Softwareumgebung sowie zu Konzeption und Online-Strategie einer möglichen IT-Lösung abgibt, die nicht Gegenstand eines vergütungspflichtigen Auftrages sind, erfolgen diese Empfehlungen unverbindlich.
  9. Aufträge zu Ergänzungs- und / oder Umprogrammierungen zu oder von Standardsoftware beziehen sich immer auf den Releasestand der entsprechenden Standardsoftware zum Zeitpunkt der Beauftragung.
  10. Shopmentor ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
  11. Shopmentor ist nicht verpflichtet, vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen sowie Daten und Unterlagen, der von uns fertiggestellten und gelieferten und / oder abgenommenen Arbeiten zu archivieren, soweit wir nicht gesetzlich oder vertraglich, zum Beispiel aufgrund einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, dazu verpflichtet sind.

II. Angebote, Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Von uns erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot wenigstens in Textform beauftragt, wir eine Auftragsbestätigung versendet haben oder wir mit den beauftragten Leistungen beginnen.
  2. Ideen, Konzepte, Strategien, Gestaltungsvorschläge etc., die wir dem Kunden präsentieren, sind unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich der Prüfung der Realisierbarkeit.
  3. An uns gerichtete Angebote können wir innerhalb von 14 Tagen annehmen.

III. Zusammenarbeit / Mitwirkung des Kunden

  1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei beabsichtigten Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig.
  2. Der Kunde unterstützt uns bei der Vertragsdurchführung. Insbesondere stellt er rechtzeitig notwendige Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software zur Verfügung, soweit dies zur Erbringung unserer Leistung erforderlich ist.
  3. Die rechtliche Verantwortung für die beauftragte Leistung trägt der Kunde. Bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistung hat der Kunde auf eigene Kosten Rechtsrat einzuholen.
  4. Erbringen Mitarbeiter in Absprache mit dem Kunden vertraglich geschuldete Leistungen beim Kunden in dessen Räumlichkeiten, ist der Kunde für die Ausübung der Projektverantwortung und Projektleitung für die beim Kunden zu erbringenden Leistungen verantwortlich.
  5. Alle uns überlassenen Gegenstände, Fotos, Zeichnungen oder Datenträger werden von uns mit größter Sorgfalt behandelt. Haftung für Verwahrung und Transport übernehmen wir jedoch nur im Fall von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen und lediglich beschränkt auf den Sachwert.

IV. Termine, Lieferverzögerung

  1. Terminwünsche unserer Kunden berücksichtigen wir mit größter Flexibilität und Zuverlässigkeit. Verbindlich sind jedoch nur solche Termine, die von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen, die einen Mehraufwand bedeuten, verliert der vereinbarte Termin seine Gültigkeit und es ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Wird ein neuer Liefertermin nicht vereinbart, verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (allgemeine Störung der Telekommunikation, Streik usw.) oder von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Gleiches gilt im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten abgeschlossenen Verträgen. Wird aus vorgenannten Gründen ein verbindlicher Liefertermin um mehr als acht Wochen überschritten, hat jede Partei ein Kündigungsrecht.
  3. Haben vom Kunden verursachte, und trotz Fristsetzung durch Shopmentor eingetretene Verzögerungen, etwa durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten, die Folge, dass eine bei uns kalkulierte Auslastung der Sach- und Personalmittel nicht gegeben ist und auch nicht anderweitig hergestellt werden kann oder Vorhaltekosten nicht gedeckt werden, sind dadurch entstehende Kosten und Schäden vom Kunden zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten und Schäden vorbehalten.
  4. Die Lieferung von Softwareleistungen erfolgt in Absprache mit dem Kunden. In Ermangelung einer Absprache stellen wir die Software und die Anwendungsdokumentation zum Download in einem Netz abrufbar bereit und teilen dem Kunden die Abrufdaten mit.
  5. Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem wir die Ware, Software, die Anwendungsdokumentation, dem Transporteur übergebe, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
  6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeliefert werden können.

V. Leistungsänderungen

  1. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden zum vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen müssen schriftlich erfolgen. Ist absehbar, dass sich durch die Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Fertigstellungszeitpunkt verschiebt oder sich die Kosten, insbesondere unser Vergütungsanspruch erhöht, teilen wir dies dem Kunden mit. Der Kunde hat dann die Wahl, sein grundsätzliches Einverständnis zu der Verschiebung der Leistungszeiten und Erhöhung der Vergütung oder aber die Rücknahme des Änderungswunsches zu erklären.
  2. Hält der Kunde an seinen Änderungswünschen fest, prüfen wir die Umsetzbarkeit und teilen dem Kunden die konkreten Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen (Termine und Vergütung) mit. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  3. Über die Umsetzung der Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden wird eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeschlossen. Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
  4. Von dem Änderungsverfahren betroffene Termine und Fristen werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der Umsetzung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
  5. Den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand, insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten, trägt der Kunde, auch wenn eine Einigung im Sinne von Absatz 3 nicht zustande kommt.
  6. Kommt eine schriftliche Ergänzungs-/Änderungsvereinbarung nicht zustande, werden von uns aber gleichwohl zusätzliche Leistungen auf Verlangen des Kunden erbracht, gilt Ziffer VIII, 6 entsprechend.

VI. Prüfungspflichten des Kunden, Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigmeldung und / oder Bereitstellung bzw. Ablieferung zu untersuchen und zu prüfen. Dies gilt auch für Konzepte, Texte, Reinzeichnungen, Applikationen, Softwarelösungen, Fotos, digitale Datensätze und sonstige Unterlagen, die dem Kunden zur Freigabe vor Druck- oder Produktionsbeginn zur Prüfung vorgelegt werden. Die von uns bereitgestellte Software ist auf ihre Funktionsfähigkeit in der vereinbarten oder vorausgesetzten Laufumgebung zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Bereitstellung anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach ihrem Auftreten anzuzeigen.
  3. Mängel sind uns gegenüber schriftlich unter Angabe der für die Mängelbeseitigung geeigneten Informationen anzuzeigen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, von uns erbrachte Programmier- und sonstige Werkleistungen durch Übersendung eines Abnahmeprotokolls mindestens in Textform abzunehmen und kann die Abnahme nicht aufgrund unerheblicher Mängel verweigern.
  5. Lässt der Kunde eine ihm von uns gesetzte angemessene Frist zur Abnahme verstreichen, gilt die Leistung mit Ablauf dieser Frist als abgenommen. Die Leistung gilt auch ohne Fristsetzung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nutzt, ohne erhebliche Mängel gerügt zu haben.
  6. Wir sind berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, wenn es sich um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.

VII. Rechte

  1. Unsere Leistungen stellen sich regelmäßig als geistige Schöpfungen dar und unterliegen insbesondere dem Urheberrechtsgesetz. Unabhängig von der Art des Auftrages sind wir Urheber und Inhaber sämtlicher Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte.
  2. Die Nutzungsrechte an unseren Leistungen werden nur in dem Umfang übertragen, der ausdrücklich in dem zugrundeliegenden Vertrag festgehalten ist. Bei fehlender Regelung erhält der Kunde widerruflich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, an Softwareprodukten ein einfaches (nicht ausschließliches, nicht übertragbares) Nutzungsrecht in dem Umfang, der notwendig ist, den mit dem jeweiligen Vertrag verfolgten Zweck zu erreichen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nachahmung, Vervielfältigung außer zu Sicherungszwecken, Vermietung und Weiterlizenzierung ist nicht gestattet. Ein Anspruch auf Übertragung des Quellcodes besteht nicht.
  3. Soweit wir mit dem Kunden keine weitergehende Vereinbarung haben, werden Rechte räumlich unbeschränkt und zeitlich für die Dauer des Vertrages eingeräumt. Wird Standardsoftware verkauft, erfolgt die Rechteeinräumung unbefristet.
  4. Sofern Shopmentor dem Kunden von Dritten erstellte oder vertriebene Software liefert, erhält der Kunde grundsätzlich Nutzungsrechte der Art und in dem Umfang eingeräumt, der den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Dritten entspricht.
  5. Ziffern 1 und 3 gelten auch bei individuell für den Kunden hergestellten IT-Lösungen und Software. Abweichend von der Rechteregelung in Absatz 2 gilt bei individuell hergestellter und vergüteter Software folgende Rechteeinräumung: Shopmentor räumt dem Kunden an individuell für den Kunden erstellten Leistungen im Zeitpunkt der Bezahlung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht ein, die Software auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Leistungen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist der Kunde ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben. Das Recht, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, werden beschränkt auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen eingeräumt.
  6. Shopmentor ist berechtigt, im Rahmen eines Auftrages erstellte Leistungen, die entweder Änderungen und Erweiterungen der Standardsoftware oder neu erstellte Individualsoftware darstellen, in die eigene Standardsoftware aufzunehmen.
  7. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistung nur widerruflich gestattet.
  8. Wir sind berechtigt, den Namen des Kunden als Referenzkunden und das kundenbezogene Projekt zu Demonstrationszwecken und zu Werbezwecken sowie für die Presse zu nutzen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.
  9. Ideen, Konzepte, Strategien, Slogans und Texte, Grafiken und andere optische Gestaltungselemente, die wir für einen Kunden entwickeln und ihm präsentieren und die nicht dem Urheberrecht oder einem anderen Schutzrecht unterliegen, werden dem Kunden vertraulich präsentiert und dürfen von dem Kunden nur verwendet werden, wenn wir den Auftrag erhalten und / oder die Leistungen vergütet werden. Die Nutzungsrechte richten sich dann nach den Absätzen 2 und 3. Werden unsere Leistungen entgegen dieser Vorschrift verwendet, ist der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die wir nach billigem Ermessen festlegen und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.
  10. Die Rechte an beigestellten Systemkomponenten (Hard- und Software) richten sich nach den Herstellervorgaben.

VIII. Vergütung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

  1. Unsere Leistungen, insbesondere auch Konzept-, Beratungs- oder Entwicklungsarbeiten, erfolgen grundsätzlich gegen Honorar.
  2. Unsere Leistungen sind regelmäßig nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kostenvoranschläge und freibleibende Angebote gelten nicht als abweichende Vereinbarung. Festpreisvereinbarungen und Kostenobergrenzen sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Bereitstellung einer Software-Anwendung bzw. nach Ablieferung einer anderweitigen Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerfristigen Aufträgen oder bei durch den Kunden veranlassten Arbeitsverzögerungen behalten wir uns eine Zwischenabrechnung vor. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf die Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und nach Projektfortschritt zu verlangen. Gleiches gilt für die Berechnung von Teilleistungen, soweit wir zu deren Erbringung berechtigt sind.
  4. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung mit dem Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Zahlungsverzug.
  5. Die im Rahmen des Agenturgeschäftes von uns abgewickelten Leistungen Dritter werden getrennt abgerechnet. Auch diese Leistungen sind sofort nach Bereitstellung bzw. Lieferung ohne Abzug zahlbar.
  6. Shopmentor ist berechtigt, dem Kunden für ihn zu beschaffende Fremdleistungen im Voraus in Rechnung zu stellen und die Beschaffung vom Zahlungseingang abhängig zu machen.
  7. Haben wir mit dem Kunden keine Vereinbarung über die Vergütung unserer Leistung getroffen, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten unsere allgemeinen, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Vergütungssätze als üblich.
  8. Von uns angegebene Vergütungssätze sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Verpackung und Transport.
  9. Für Leistungen, die Shopmentor nicht an dem Ort seines Hauptsitzes (Dubai) erbringt, insbesondere für Leistungen, die beim Kunden erbracht werden (Ziffer III (4)) werden gesondert Reisekosten, insbesondere Fahrzeiten, -kosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten und die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten (z.B. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Flugplatzgebühren und Telefongespräche). Reisekosten werden wie folgt abgerechnet: Flug Economy Class; Bahn 2. Klasse; Kilometer-Pauschale € 0,3/km; Hotel nach Aufwand, max. 4 Sterne; Öffentliche Verkehrsmittel: nach Aufwand; Taxi und Parkgebühren: nach Aufwand; Tagesspesen gemäß den geltenden steuerlichen Richtlinien. Reisezeiten werden mit 50% des angefallenen Stundensatzes berechnet.
  10. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Forderung mit 9% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Zinsschaden auf Nachweis geltend zu machen. Wir sind ferner berechtigt, die Leistungen zurückzunehmen und eingeräumte Nutzungsrechte zu widerrufen, wobei die Ausübung dieser Rechte nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Shopmentor ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  11. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen aufrechnen.
  12. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, können wir eine Handling Fee in Höhe von 20% erheben.

IX. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

  1. Shopmentor behält sich das Eigentum an unseren Produkten (Hard- und Software, Dokumentationen) (im Folgenden auch Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht; der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten oder tatsächlichen Saldo. Bei Pflichtverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes allein liegt keine Rücktrittserklärung.
  2. Der Kunde ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechten nicht befugt.

X. Mängelhaftung, Minderung, Rücktritt, Nutzungsentschädigung

  1. Festgestellte Mängel sind uns schriftlich (Textform, z. B. per E-Mail oder Fax, genügt) anzuzeigen. Im Falle eines rechtzeitig angezeigten Mangels leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung, Umgehung oder Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unseren Eigentum über.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn der Mangel nicht reproduzierbar bzw. feststellbar ist.
  3. Funktionsfehler von solchen Ergänzungs- und/oder Umprogrammierungen zu oder von Standardsoftware, die sich auf den bei Fertigstellung ergangenen Releasestand dieser Standardsoftware beziehen, stellen keinen Mangel dar, wenn sie ihre Ursache darin haben, dass der Kunde einen anderen Releasestand, ein Update oder Upgrade der Software installiert oder installieren lässt und die Interoperabilität nicht mehr gegeben ist.
  4. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst oder durch Dritte Veränderungen an unserem Produkt vorgenommen hat oder die Software nicht in der vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wird, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
  5. Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf beigestellte Systemkomponenten (Hard-oder Software) und solche Systemkomponenten, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Shopmentor ändert.
  6. Sofern Shopmentor Programmierleistungen nach Vorgaben und Spezifizierungen des Kunden an Fremdleistungen vornimmt und sofern Shopmentor Computerprogramme oder sonstige Komponenten Dritter oder des Kunden auf Anforderung des Kunden selbst in die Hard- oder Software integriert oder die eigenen Entwicklungen solchen vorgegebenen Komponenten anpasst, übernimmt Shopmentor keine Gewähr für die technischen und rechtlichen Eigenschaften dieser Fremdkomponenten. Insbesondere stellt der Kunde Shopmentor von Schadensersatzansprüchen frei, die Dritte gegen Shopmentor wegen Verletzung von fremden Patenten, Urheberrechten, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend machen.
  7. Für Mängel, die ihre Ursache in fehlerhaften Konzepten, Texten, Reinzeichnungen, Fotos, digitalen Datensätzen, Applikationen, Softwarelösungen oder sonstigen Unterlagen, die von dem Kunden vor Druck- oder Produktionsbeginn freigegeben worden sind, haben, haftet Shopmentor nicht.
  8. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
  9. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach dem 3. Versuch berechtigt, nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder, wenn es sich um erhebliche Mängel handelt, vom Vertrag zurückzutreten.
  10. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Kunden sind wir berechtigt, für die durch den Kunden bis zur Rückabwicklung gezogene Nutzung aus der Anwendung der Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird auf Basis einer vierjährigen Gesamtnutzungszeit der Leistungen ermittelt.
  11. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkverträgen 12 Monate ab Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist.

XI. Haftung

  1. Erklärungen zur Beschaffenheit unserer Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnet habe.
  2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit durch uns oder unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder sonstigen Umständen und im Rahmen einer Garantie.
  3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  4. Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind ausgeschlossen.
  5. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten. Für den Verlust von Daten übernehmen wir keine Haftung, wenn der Verlust durch mangelnde Sicherung durch den Kunden eingetreten ist.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  7. Im Prospektmaterial, in Angebotstexten oder Auftragsbestätigungen enthaltene technische Daten und Beschreibungen für Produkte Dritter basieren auf den Angaben der Hersteller. Wir selbst können diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht garantieren.
  8. Die Haftung für Drittkomponenten, insbesondere Open-Source-Komponenten, ist beschränkt auf das Auswahlverschulden und die Verletzung von Prüfpflichten.
  9. Für die Verjährung gilt XII mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach XI Abs. 2 und 6 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

XII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber Shopmentor. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Shopmentor, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

XIII. Änderungsvorbehalt

  1. Shopmentor ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und anzupassen, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist.
  2. Shopmentor wird dem Kunden die geänderten Bedingungen übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird Shopmentor dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er der Einbeziehung der geänderten Geschäftsbedingungen in bestehende Vertragsverhältnisse zustimmt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
  3. Shopmentor wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung dieser Bedingungen, so gelten die Bedingungen des bestehenden Vertrages unverändert weiter.
  4. Shopmentor behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis innerhalb der vertraglichen Kündigungsfristen zu kündigen.

XIV. Vertraulichkeit, Datenschutzbestimmungen

  1. Shopmentor und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
  2. Shopmentor trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von Shopmentor mit der Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Shopmentor erhebt, speichert, nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er zum Abschluss einer schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) mit Shopmentor verpflichtet ist, wenn er Shopmentor mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.

XV. Abwerbungsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder während des laufenden Projektes noch bis zu mindestens einem Jahr nach dem offiziellen Abschluss des vorliegenden Projektes (gemessen am Zahlungseingang der Abschlussrechnung) keine internen oder externen Mitarbeiter von Shopmentor abzuwerben bzw. einzustellen. Beim Zuwiderhandeln erwirbt Shopmentor einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber von einem Bruttojahresgehalt bzw. Bruttojahreshonorar des angeworbenen Mitarbeiters.

XVI. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, ist ausschließlich Dubai.
  2. Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dubai.
  4. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. Für den Fall einer Vertragslücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des zwischen Shopmentor und dem Kunden bestehenden Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Regelungslücke bei Vertragsschluss erkannt und bedacht. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt.

Shopmentor E-Commerce GroupFZ-LLC
The Meydan Hotel, Grandstand, 6th floor, Meydan Road
Nad Al Sheba – Dubai – United Arab Emirates (UAE)

Geschäftsführer: Marcel Habermehl

Mobile: +971 52 717 7286
E-Mail: contact@shopmentor.pro

Lizenznummer: 2312227.01

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